RS OGH 1981/5/21 13Os177/80

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Veröffentlicht am 21.05.1981
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Norm

ZTG §9 Abs1

Rechtssatz

Edelsteine, geschliffen oder ungeschliffen, dürfen zollfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von nicht gefaßten Diamanten kommen daher als Eingangsabgaben nur die Einfuhrumsatzsteuer und der Außenhandelsförderungsbeitrag in Betracht (anders bei gefaßten Edelsteinen, die als Schmuck zu verzollen sind).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0084053

Dokumentnummer

JJR_19810521_OGH0002_0130OS00177_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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