Norm
ZTG §9 Abs1Rechtssatz
Edelsteine, geschliffen oder ungeschliffen, dürfen zollfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von nicht gefaßten Diamanten kommen daher als Eingangsabgaben nur die Einfuhrumsatzsteuer und der Außenhandelsförderungsbeitrag in Betracht (anders bei gefaßten Edelsteinen, die als Schmuck zu verzollen sind).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0084053Dokumentnummer
JJR_19810521_OGH0002_0130OS00177_8000000_002