Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Nach Lage des Falls kann der Vorwurf gegenüber dem Prozeßgegner er habe ein "gestörtes Verhältnis zur Wahrheit", durch § 9 Abs 1 RAO gedeckt sein (Bestätigung eines Ablassungsbeschlusses).Nach Lage des Falls kann der Vorwurf gegenüber dem Prozeßgegner er habe ein "gestörtes Verhältnis zur Wahrheit", durch Paragraph 9, Absatz eins, RAO gedeckt sein (Bestätigung eines Ablassungsbeschlusses).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0056654Dokumentnummer
JJR_19810629_OGH0002_000BKD00023_8100000_001