Norm
FinStrG §11Rechtssatz
Ein nach Vollendung eines Schmuggels - ohne vorausgegangene Zusage einer Mithilfe - geleisteter Beitrag zur Verwertung des Schmuggelguts ist nicht unter §§ 11 dritter Fall, §35 Abs 1 FinStrG zu subsumieren, sondern als Abgabenhehlerei (§ 37 FinStrG) zu beurteilen.Ein nach Vollendung eines Schmuggels - ohne vorausgegangene Zusage einer Mithilfe - geleisteter Beitrag zur Verwertung des Schmuggelguts ist nicht unter Paragraphen 11, dritter Fall, §35 Absatz eins, FinStrG zu subsumieren, sondern als Abgabenhehlerei (Paragraph 37, FinStrG) zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0086256Dokumentnummer
JJR_19810908_OGH0002_0100OS00038_8100000_002