RS OGH 2023/3/22 4Ob578/81; 1Ob577/84; 2Ob515/84; 7Ob22/84; 1Ob675/86; 1Ob663/87; 1Ob1502/91; 1Ob603

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Veröffentlicht am 14.09.1981
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Norm

CMR Art8
CMR Art17
CMR Art41

Rechtssatz

In der CMR ist keine Regelung darüber enthalten, wer das Verladen und Verstauen des Gutes vorzunehmen hat; Art 41 CMR steht daher einer Vereinbarung der Parteien darüber, wer die Ladetätigkeit vorzunehmen hat, nicht entgegen. § 16 ATL kann daher angewendet werden.In der CMR ist keine Regelung darüber enthalten, wer das Verladen und Verstauen des Gutes vorzunehmen hat; Artikel 41, CMR steht daher einer Vereinbarung der Parteien darüber, wer die Ladetätigkeit vorzunehmen hat, nicht entgegen. Paragraph 16, ATL kann daher angewendet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0073725

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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