Norm
CMR Art8Rechtssatz
In der CMR ist keine Regelung darüber enthalten, wer das Verladen und Verstauen des Gutes vorzunehmen hat; Art 41 CMR steht daher einer Vereinbarung der Parteien darüber, wer die Ladetätigkeit vorzunehmen hat, nicht entgegen. § 16 ATL kann daher angewendet werden.In der CMR ist keine Regelung darüber enthalten, wer das Verladen und Verstauen des Gutes vorzunehmen hat; Artikel 41, CMR steht daher einer Vereinbarung der Parteien darüber, wer die Ladetätigkeit vorzunehmen hat, nicht entgegen. Paragraph 16, ATL kann daher angewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0073725Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.11.2023