RS OGH 2005/3/30 7Ob628/81, 7Ob237/04k

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Veröffentlicht am 24.09.1981
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Rechtssatz

Macht der Bestandnehmer Aufwendungen auf die Bestandsache in der Hoffnung, diese erwerben zu können und sich damit den Vorteil dieser Aufwendungen selbst zuzuwenden, begründen diese einen Anspruch nach § 1041 ABGB und nicht nach § 1435 ABGB (3 Ob 24/58).Macht der Bestandnehmer Aufwendungen auf die Bestandsache in der Hoffnung, diese erwerben zu können und sich damit den Vorteil dieser Aufwendungen selbst zuzuwenden, begründen diese einen Anspruch nach Paragraph 1041, ABGB und nicht nach Paragraph 1435, ABGB (3 Ob 24/58).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019799

Dokumentnummer

JJR_19810924_OGH0002_0070OB00628_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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