RS OGH 1981/10/15 13Os137/81, 15Os104/11z, 14Os15/17p, 14Os61/18d

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Veröffentlicht am 15.10.1981
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Norm

StGB §297

Rechtssatz

Ein Täter, dem die Herbeiführung einer von ihm gewollten Verfolgungsgefahr nur wegen der (relativen) Untauglichkeit seines Vorgehens im Einzelfall misslungen ist, haftet wegen versuchter Verleumdung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0096594

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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