RS OGH 1981/11/4 11Os165/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1981
beobachten
merken

Rechtssatz

Nach Aufhebung des Abwesenheitsurteils gemäß § 292 StPO wird der noch nicht erledigte Einspruch dagegen gegenstandslos.Nach Aufhebung des Abwesenheitsurteils gemäß Paragraph 292, StPO wird der noch nicht erledigte Einspruch dagegen gegenstandslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0100635

Dokumentnummer

JJR_19811104_OGH0002_0110OS00165_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten