RS OGH 1981/11/6 1Ob727/81, 6Ob712/87, 6Ob512/91, 6Ob581/93, 5Ob3/95, 1Ob1649/95, 1Ob2108/96y, 4Ob62

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Veröffentlicht am 06.11.1981
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Norm

ABGB §833 D2
ABGB §834
ABGB §1120 D
ABGB §1392 H
ABGB §1405

Rechtssatz

Bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils sind die verbleibenden Miteigentümer an eine bisherige Gebrauchsregelung nur dann gebunden, wenn sie im Wege der Vertragsübernahme dem Eintritt des neuen Miteigentümers ausdrücklich oder stillschweigend zustimmen (unter ausdrücklicher Ablehnung der Entscheidung RZ 1964,213 = MietSlg 16041/34).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0013600

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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