RS OGH 2024/11/19 7Ob605/81; 3Ob574/83; 6Ob3/83; 2Ob552/83; 1Ob683/87; 6Ob5/90; 2Ob583/91; 2Ob505/93

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Veröffentlicht am 12.11.1981
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Rechtssatz

Ob die aufgezeigten subjektiven Voraussetzungen einer gemischten Schenkung im Einzelfall vorliegen, fällt in das Gebiet der Tatsachenfeststellung und ist daher einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019229

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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