RS OGH 1981/11/19 13Os161/81, 12Os119/83, 13Os85/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1981
beobachten
merken

Norm

WaffG §1

Rechtssatz

Im Allgemeinen sind Leuchtpistolen Signalgeräte und - mangels der im § 1 WaffG angeführten Zweckbestimmungen - keine Waffen. Eine für das Abschießen von Schrotpatronen geeignete "Leuchtpistole" fällt aber unter den Waffenbegriff des § 1 WaffG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0081875

Dokumentnummer

JJR_19811119_OGH0002_0130OS00161_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten