RS OGH 1981/12/1 5Ob46/81, 1Ob560/93, 7Ob531/94, 2Ob40/09k, 7Ob198/10h, 2Ob27/13d, 4Ob112/14w, 5Ob8/

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Veröffentlicht am 01.12.1981
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Norm

ABGB §1072
ABGB §1075

Rechtssatz

Der Vorkaufsfall tritt so lange nicht ein, als der Vertrag zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten wegen einer hiefür notwendigen Genehmigung (z.B. nach einem Grundverkehrsgesetz) noch in Schwebe ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0020327

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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