RS OGH 2025/12/17 2Ob84/81; 7Ob145/13v; 7Ob133/14f; 7Ob213/14w; 1Ob75/15h; 2Ob6/20a; 17Ob7/20h; 17Ob

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Veröffentlicht am 15.12.1981
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Rechtssatz

Der Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer stellt ein Sondervermögen dar, das nicht in die Konkursmasse fällt, sondern zur Befriedigung des geschädigten Dritten dient.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0064041

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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