RS OGH 1982/1/14 12Os177/81, 11Os95/18g

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Veröffentlicht am 14.01.1982
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Norm

StGB §146 C3

Rechtssatz

Dem über das Weiterbestehen eines Eigentumsvorbehalts getäuschten Käufer erwächst dann kein Vermögensschaden, wenn ihm zufolge § 367 dritter Fall, ABGB Eigentum an der ihm verkauften Sache verschafft worden ist.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 177/81
    Entscheidungstext OGH 14.01.1982 12 Os 177/81
    Veröff: SSt 53/3
  • 11 Os 95/18g
    Entscheidungstext OGH 16.10.2018 11 Os 95/18g
    Vgl auch; Beisatz: Eine für Betrug (§ 146 StGB) erforderliche Selbstschädigung des Käufers durch Täuschung über das Eigentum am Kaufgegenstand kommt nur dann in Betracht, wenn der Käufer nicht gutgläubig von einem Vertrauensmann (§ 367 ABGB) Eigentum erwerben konnte. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094525

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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