RS OGH 1982/2/23 2Ob240/81 (2Ob241/81)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1982
beobachten
merken

Rechtssatz

Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des § 44 Abs 3 EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind.Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des Paragraph 44, Absatz 3, EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 240/81
    Entscheidungstext OGH 23.02.1982 2 Ob 240/81
    Veröff: ZVR 1983/39 S 51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0026904

Dokumentnummer

JJR_19820223_OGH0002_0020OB00240_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten