Norm
ABGB §1304 BVIIaRechtssatz
Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des § 44 Abs 3 EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind.Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des Paragraph 44, Absatz 3, EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0026904Dokumentnummer
JJR_19820223_OGH0002_0020OB00240_8100000_001