Norm
KSchG §11Rechtssatz
Dem Erwerber eines entgegen § 11 KSchG ohne Rektaklausel in Verkehr gesetzten Wechsels können Einwendungen aus dem Grundgeschäft nur im Rahmen der Bestimmungen des Art 17 WG entgegengesetzt werden.Dem Erwerber eines entgegen Paragraph 11, KSchG ohne Rektaklausel in Verkehr gesetzten Wechsels können Einwendungen aus dem Grundgeschäft nur im Rahmen der Bestimmungen des Artikel 17, WG entgegengesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0065623Dokumentnummer
JJR_19820310_OGH0002_0060OB00559_8200000_001