RS OGH 1982/3/11 8Ob312/81

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Veröffentlicht am 11.03.1982
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Norm

StVO §19 Abs7 BVII
StVO §57 Abs1

Rechtssatz

Der Wartepflichtige, der eine durch straßenbauliche Einrichtungen im Sinne des § 57 Abs 1 StVO in zwei Richtungsfahrbahnen geteilte Straße überquert, verstößt nicht gegen § 19 Abs 7 StVO, wenn er die erste (verkehrsfreie) Richtungsfahrbahn überquert, wenn er bei Auftauchen von Kraftfahrzeugen auf der zweiten Richtungsfahrbahn mit normaler Betriebsbremsung noch vor der zweiten Richtungsfahrbahn anhalten kann.Der Wartepflichtige, der eine durch straßenbauliche Einrichtungen im Sinne des Paragraph 57, Absatz eins, StVO in zwei Richtungsfahrbahnen geteilte Straße überquert, verstößt nicht gegen Paragraph 19, Absatz 7, StVO, wenn er die erste (verkehrsfreie) Richtungsfahrbahn überquert, wenn er bei Auftauchen von Kraftfahrzeugen auf der zweiten Richtungsfahrbahn mit normaler Betriebsbremsung noch vor der zweiten Richtungsfahrbahn anhalten kann.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 312/81
    Entscheidungstext OGH 11.03.1982 8 Ob 312/81
    Veröff: ZVR 1983/148 S 200

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0074765

Dokumentnummer

JJR_19820311_OGH0002_0080OB00312_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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