RS OGH 2007/1/30 10Os42/82, 15Os7/88, 14Os58/88, 15Os142/89, 13Os53/91, 9ObA328/99x, 14Os130/06h

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Veröffentlicht am 20.04.1982
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Rechtssatz

Voraussetzungen der Ausführungsnähe eines Versuchs:

1. Tatplanmäßig vorgesehenes Übergehen des Täterverhaltens in die tatbestandsmäßige Ausführungshandlung ohne weitere deliktstypisch wesentliche zeitliche, örtliche und aktionsmäßig-eigenständige Zwischenetappen sowie

2. bereits erfolgte Überwindung der entscheidenden Hemmstufe vor der Tatausführung durch den Täter aus objektiv-normativer Sicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0089833

Dokumentnummer

JJR_19820420_OGH0002_0100OS00042_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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