RS OGH 1982/5/4 4Ob591/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1982
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Norm

ABGB §964
ABGB §970

Rechtssatz

Bei einer Verwahrung von Wertsachen in einem Safe kann nur erwartet werden, daß der Zugang zum Tresor so gesichert ist, daß er nur durch Gewalt oder Überwindung eines beträchtlichen Hindernisses möglich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019048

Dokumentnummer

JJR_19820504_OGH0002_0040OB00591_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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