Norm
ABGB §964Rechtssatz
Bei einer Verwahrung von Wertsachen in einem Safe kann nur erwartet werden, daß der Zugang zum Tresor so gesichert ist, daß er nur durch Gewalt oder Überwindung eines beträchtlichen Hindernisses möglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019048Dokumentnummer
JJR_19820504_OGH0002_0040OB00591_8100000_001