RS OGH 2025/2/25 1Ob24/81; 1Ob34/82 (1Ob35/82); 1Ob33/84; 1Ob3/85; 1Ob42/87; 1Ob20/88; 1Ob43/89; 1Ob

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.1982
beobachten
merken

Rechtssatz

Nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechtes (§ 1304 ABGB) setzt auch der Ausschluss des Ersatzanspruches nach § 2 Abs 2 AHG ein Verschulden oder besser eine Sorglosigkeit des Amtshaftungsklägers im Umgang mit seinen eigenen Rechtsgütern voraus.Nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechtes (Paragraph 1304, ABGB) setzt auch der Ausschluss des Ersatzanspruches nach Paragraph 2, Absatz 2, AHG ein Verschulden oder besser eine Sorglosigkeit des Amtshaftungsklägers im Umgang mit seinen eigenen Rechtsgütern voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0027565

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten