Norm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1Rechtssatz
Auch wenn bei der Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch die Gemeinschaft der Wohnungsinteressenten zivilrechtlich unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen den leistenden Unternehmen (Baufirma, Professionisten usw) und den einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft entstehen, tritt die Gemeinschaft umsatzsteuerrechtlich als eigenes Unternehmen zwischen die einzelnen Miteigentümer und Wohnungseigentümer und Dritte. Im Umsatzsteuerrecht wird die Unternehmeridentität auch nicht dadurch berührt, dass ein Wechsel in der Person einzelner Miteigentümer und Wohnungseigentümer eintritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0076107Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.01.2017