RS OGH 2023/9/28 7Ob44/82; 7Ob4/88; 7Ob33/88; 7Ob14/89; 9ObA174/90; 2Ob286/06g; 7Ob9/15x; 7Ob104/16v

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Veröffentlicht am 29.07.1982
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Rechtssatz

Im Zweifel gilt ein Regulierungsanbot nicht als eigenes Anerkenntnis des Versicherers dem Grunde nach.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Vergleichsanbot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0032959

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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