Norm
MG §1 Abs3 Z1 CRechtssatz
Die Bestimmung des § 1 Abs 3 Z 1 MG, die § 1 Abs 2 Z 1 MG nachgebildet wurde, verfolgt denselben Zweck wie diese Vorschrift und soll auch die Kontinuität der dazu entwickelten Spruchpraxis gewährleisten.Die Bestimmung des Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer eins, MG, die Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, MG nachgebildet wurde, verfolgt denselben Zweck wie diese Vorschrift und soll auch die Kontinuität der dazu entwickelten Spruchpraxis gewährleisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0067416Dokumentnummer
JJR_19820914_OGH0002_0050OB00686_8200000_002