Norm
EO §210 VBRechtssatz
Das Wesen der Nebengebührensicherstellung besteht darin, Nebengebühren gewöhnlicher Hypothekarforderungen, welche im Verteilungsverfahren nicht gemäß § 216 Abs 2 EO im gleichen Rang wie die Hauptforderung berücksichtigt werden können, diesen Rang zu verschaffen.Das Wesen der Nebengebührensicherstellung besteht darin, Nebengebühren gewöhnlicher Hypothekarforderungen, welche im Verteilungsverfahren nicht gemäß Paragraph 216, Absatz 2, EO im gleichen Rang wie die Hauptforderung berücksichtigt werden können, diesen Rang zu verschaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0003284Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012