Norm
StVO §19 Abs5 BVRechtssatz
Ein grüner, nach links weisender Pfeil ist kein unbedingtes Gebot, nach links einzubiegen. Es ist vielmehr auch in einem solchen Fall die Vorschrift des § 19 Abs 5 StVO zu beachten.Ein grüner, nach links weisender Pfeil ist kein unbedingtes Gebot, nach links einzubiegen. Es ist vielmehr auch in einem solchen Fall die Vorschrift des Paragraph 19, Absatz 5, StVO zu beachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0074392Dokumentnummer
JJR_19820930_OGH0002_0080OB00202_8200000_001