RS OGH 1989/10/18 13Os112/82, 14Os104/89

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Veröffentlicht am 04.11.1982
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Rechtssatz

Gegenstände, die auch rechtmäßigem Gebrauch dienen und von jedermann frei erworben und besessen werden dürfen, unterliegen nicht der Einziehung (LSK 1978/143). Als ein solcher Gebrauchsgegenstand ist auch ein Fixiermesser (mit Feststellvorrichtung für die Klinge) anzusehen (SSt 41/25).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0090408

Dokumentnummer

JJR_19821104_OGH0002_0130OS00112_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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