RS OGH 1993/4/20 3Ob523/82, 2Ob518/86, 7Ob522/89, 8Ob507/88, 1Ob41/92

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Veröffentlicht am 10.11.1982
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Rechtssatz

Kommt es durch den Standortverlust zu einer erzwungenen Betriebsaufgabe und damit zum Untergang des Unternehmens, dessen Verlegung in ein Ersatzobjekt nicht möglich oder unzumutbar ist, wird der dadurch im Vermögen des Betroffenen eingetretene Nachteil ein entsprechendes Äquivalent in der Vergütung des Wertes des Unternehmens finden müssen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010017

Dokumentnummer

JJR_19821110_OGH0002_0030OB00523_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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