RS OGH 1982/11/12 10Os37/81

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Veröffentlicht am 12.11.1982
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Norm

StGB §153

Rechtssatz

Durch das WGG wird die Wirksamkeit von Organhandlungen für das vertretene Unternehmen nicht in Frage gestellt, die Vertretungsbefugnis der Organe im Außenverhältnis also nicht eingeschränkt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094794

Dokumentnummer

JJR_19821112_OGH0002_0100OS00037_8100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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