Norm
ABGB §1295 IIf3Rechtssatz
Ein Vermittler, dem vom Verkäufer einer Liegenschaft mitgeteilt wurde, daß für die Nachbargründe Bauverbot bestehe, und der dies dem Käufer mitteilt, obwohl vor kurzem der Flächenwidmungsplan geändert wurde, handelt nur leicht fahrlässig, wenn er es unterlassen hat, beim Bauamt rückzufragen. Dieses Verschulden fällt nicht aus dem Rahmen dessen, was jedem Vermittler gelegentlich unterlaufen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029158Dokumentnummer
JJR_19821216_OGH0002_0070OB00574_8200000_001