RS OGH 1982/12/16 7Ob574/82

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Veröffentlicht am 16.12.1982
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Norm

ABGB §1295 IIf3
ABGB §1300 A
ABGB §1324
HVG §2

Rechtssatz

Ein Vermittler, dem vom Verkäufer einer Liegenschaft mitgeteilt wurde, daß für die Nachbargründe Bauverbot bestehe, und der dies dem Käufer mitteilt, obwohl vor kurzem der Flächenwidmungsplan geändert wurde, handelt nur leicht fahrlässig, wenn er es unterlassen hat, beim Bauamt rückzufragen. Dieses Verschulden fällt nicht aus dem Rahmen dessen, was jedem Vermittler gelegentlich unterlaufen kann.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 574/82
    Entscheidungstext OGH 16.12.1982 7 Ob 574/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029158

Dokumentnummer

JJR_19821216_OGH0002_0070OB00574_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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