RS OGH 2025/10/7 5Ob61/82 (5Ob62/82); 5Ob47/90; 1Ob267/02z; 1Ob309/02a; 3Ob24/05h; 5Ob146/12z; 4Ob23

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Veröffentlicht am 11.01.1983
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Rechtssatz

Um eine materielle Streitgenossenschaft annehmen zu können, reicht eine Rechtsgemeinschaft bezüglich eines nur eine Vorfrage bildenden Sachanspruches oder Rechtsanspruches nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0035355

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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