RS OGH 1983/1/24 1Ob831/82, 1Ob650/84, 8Ob29/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1983
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Norm

ABGB §1323 C1
ABGB §1332

Rechtssatz

Bei Zerstörung eines noch im Eigentum seines Schöpfers stehenden Kunstwerkes ist der vom geschädigten Künstler und nicht der von einem Händler erzielbare Verkaufserlös der Schadensberechnung zugrundezulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030319

Dokumentnummer

JJR_19830124_OGH0002_0010OB00831_8200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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