Norm
ABGB §1323 C1Rechtssatz
Bei Zerstörung eines noch im Eigentum seines Schöpfers stehenden Kunstwerkes ist der vom geschädigten Künstler und nicht der von einem Händler erzielbare Verkaufserlös der Schadensberechnung zugrundezulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030319Dokumentnummer
JJR_19830124_OGH0002_0010OB00831_8200000_003