Rechtssatz
Unrechtmäßige Bereicherung ist (auch) beim Betrug nur auf der inneren Tatseite von Belang. Dass objektiv eine Bereicherung eintritt, ist nicht essentiell.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094101Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2010