Norm
AngG §29 Abs1 II4Rechtssatz
Für den Fall des Entstehens eines neuen Urlaubsanspruches während des Zeitraumes, um den der Arbeitnehmer infolge der zeitwidrigen Kündigung verkürzt wurde, muß auch dieser Anspruch - so wie etwa ein während der (fingierten) Kündigungsfrist entstehender Abfertigungsanspruch - bei der Berechnung des dem Arbeitnehmer nach dem § 29 Abs 1 AngG gebührenden Ersatzanspruch berücksichtigt werden. Belanglos ist der Umstand, ob der Urlaub zwischen der Entstehung dieses Anspruches und der - fiktiven - Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt verbraucht werden konnte. Der Arbeitnehmer soll in einem solchen Fall in bezug auf seine Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag so gestellt werden, als wäre sein Arbeitsverhältnis durch eine ordnungsgemäße Kündigung beendet worden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Schadenersatz, Ersatzpflicht, Entschädigung, Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Urlaubsentschädigung, Frist, Berechnung, Bemessung, Anrechnung, EinrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0028665Dokumentnummer
JJR_19830208_OGH0002_0040OB00008_8300000_001