RS OGH 2020/5/18 7Ob522/83, 3Ob622/83, 7Ob691/85, 1Ob588/86, 6Ob621/86, 3Ob155/87, 3Ob94/90, 4Ob537/

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Veröffentlicht am 17.02.1983
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Norm

ABGB §97
  1. ABGB § 97 heute
  2. ABGB § 97 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975

Rechtssatz

Jener Ehegatte, der sein Benützungsrecht aus § 97 ABGB ableitet, kann dieses Recht dem Räumungsbegehren des schlechtgläubigen Erwerbers der Wohnung mit Erfolg entgegenhalten.Jener Ehegatte, der sein Benützungsrecht aus Paragraph 97, ABGB ableitet, kann dieses Recht dem Räumungsbegehren des schlechtgläubigen Erwerbers der Wohnung mit Erfolg entgegenhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009661

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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