RS OGH 1983/3/1 10Os192/82, 13Os187/95, 13Os95/15t

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Veröffentlicht am 01.03.1983
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Norm

FinStrG §13
FinStrG §33 Abs1
StGB §2 B2

Rechtssatz

Die Verletzung der Offenbarungspflicht (§ 119 Abs 2 BAO) durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen zum Zweck der Abgabenverkürzung ist eine (hier: in Verbindung mit der Vorausgegangenen Vorlage mangelhafter Unterlagen) der vorsätzlichen Herbeiführung des Verkürzungserfolgs durch ein positives Tun gleichwertige Unterlassung und als solche bereits Ausführungshandlung zum Finanzvergehen nach § 33 Abs 1 FinStrG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0087154

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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