Norm
StGB §32Rechtssatz
§ 202 StGB schützt den freien Willen aller Frauen zu Sexualkontakten, gleichgültig, ob diese geschlechtlich erfahren sind oder nicht.Paragraph 202, StGB schützt den freien Willen aller Frauen zu Sexualkontakten, gleichgültig, ob diese geschlechtlich erfahren sind oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090739Dokumentnummer
JJR_19830407_OGH0002_0130OS00042_8300000_001