Norm
StGB §12 CRechtssatz
Eine Täterschaft in der dritten Beteiligungsform des § 12 StGB bedeutet keineswegs zwangsläufig eine "untergeordnete Tatbeteiligung".Eine Täterschaft in der dritten Beteiligungsform des Paragraph 12, StGB bedeutet keineswegs zwangsläufig eine "untergeordnete Tatbeteiligung".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090704Im RIS seit
07.04.1983Zuletzt aktualisiert am
20.05.2025