Rechtssatz
Positives Tun (und nicht bloß Unterlassung) durch ein Verhalten, dem nach der Verkehrsauffassung (§ 863 ABGB) insgesamt ein irreführender Erklärungswert zukommt (Kienapfel BT II, RN 43, 67 und 68 zu § 146 StGB).Positives Tun (und nicht bloß Unterlassung) durch ein Verhalten, dem nach der Verkehrsauffassung (Paragraph 863, ABGB) insgesamt ein irreführender Erklärungswert zukommt (Kienapfel BT römisch zwei, RN 43, 67 und 68 zu Paragraph 146, StGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094280Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2011