Norm
ZPO §391 Abs3 CRechtssatz
Im § 391 Abs 3 ZPO schließt der rechtliche Zusammenhang die Fällung eines Teilurteils über die Hauptforderung aus und begünstigt damit die Wirkungen der Aufrechnungen.Im Paragraph 391, Absatz 3, ZPO schließt der rechtliche Zusammenhang die Fällung eines Teilurteils über die Hauptforderung aus und begünstigt damit die Wirkungen der Aufrechnungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0040819Dokumentnummer
JJR_19830426_OGH0002_0040OB00034_8300000_005