RS OGH 2026/2/25 1Ob605/83; 1Ob697/83; 7Ob558/87; 3Ob519/95; 9Ob404/97w; 4Ob124/98h; 10Ob26/00x; 7Ob

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Veröffentlicht am 11.05.1983
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Rechtssatz

Von einem Kaufhausinhaber kann nicht die Beseitigung aller nur möglichen Gefahrenquellen gefordert werden. Es ist vom Besucher eines Kaufhauses zu erwarten, dass er der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0023787

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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