RS OGH 1990/8/7 10Os87/83, 12Os28/84, 15Os75/90

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Veröffentlicht am 18.05.1983
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Rechtssatz

Mit dem Ersuchen um "vorzeitige" Überstellung aus der Untersuchungshaft in die Strafhaft und der Erklärung, die Berufung trotzdem aufrecht zu erhalten, weil ihm die Strafe zu hoch sei, hat der Angeklagte konkludent die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen, die Berufung gegen das Strafmaß aufrechterhalten und den einstweiligen Strafantritt (§ 294 Abs 1 StPO) begehrt.Mit dem Ersuchen um "vorzeitige" Überstellung aus der Untersuchungshaft in die Strafhaft und der Erklärung, die Berufung trotzdem aufrecht zu erhalten, weil ihm die Strafe zu hoch sei, hat der Angeklagte konkludent die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen, die Berufung gegen das Strafmaß aufrechterhalten und den einstweiligen Strafantritt (Paragraph 294, Absatz eins, StPO) begehrt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100064

Dokumentnummer

JJR_19830518_OGH0002_0100OS00087_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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