Norm
CMR allgRechtssatz
Die CMR regelt bei weitem nicht alle privatrechtlichen Fragen, die sich aus der Güterbeförderung auf der Straße ergeben. Im wesentlichen wird darin die Haftung des Frachtführers für den Verlust und die Beschädigung des Gutes sowie der Überschreitung der Lieferfrist geregelt, ferner die Haftung von mehreren Frachtführern und der Regreßanspruch des Frachtführers, der eine Entschädigung bezahlt hat, gegenüber den übrigen an der Beförderung beteiligten Frachtführern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0073674Dokumentnummer
JJR_19830526_OGH0002_0060OB00673_8200000_002