RS OGH 1983/6/7 10Os81/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1983
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Norm

StGB §6 F
StGB §80 C

Rechtssatz

Einen Zimmererlehrling, der entgegen dem ihm erteilten Auftrag die Anbringung von Fußwehren und Brustwehren an einem von ihm errichteten Gerüst unterläßt, können sozialrechtliche Bestimmungen, wonach Jugendliche zum Aufstellen von Gerüsten nicht verwendet werden dürfen, nicht entlasten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0089351

Dokumentnummer

JJR_19830607_OGH0002_0100OS00081_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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