Rechtssatz
Ein bloß deklaratives Anerkenntnis dem Grunde nach, wobei die Höhe des Anspruches zwischen den Parteien strittig bleibt, bewirkt daher keine Unterbrechung der Frist des § 1111 ABGB.Ein bloß deklaratives Anerkenntnis dem Grunde nach, wobei die Höhe des Anspruches zwischen den Parteien strittig bleibt, bewirkt daher keine Unterbrechung der Frist des Paragraph 1111, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020573Zuletzt aktualisiert am
23.01.2009