Vgl auch; Beisatz: § 36 Abs 1 (lit a, b und d) WaffG steht zu § 280 Abs 1 WaffG im Verhältnis scheinbarer Idealkonkurrenz, wenn der angesammelte und bereitgehaltene Vorrat von Kampfmitteln durch Faustfeuerwaffen, verbotene Waffen oder Kriegsmaterial umfaßt. (T1) Veröff: SSt 55/27