RS OGH 1986/9/24 10Os46/83, 9Os91/86

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Veröffentlicht am 05.07.1983
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Rechtssatz

Zusammentreffen schwerer Nötigung (einer Schwangeren zur Veranlassung einer Abtreibung ihrer Leibesfrucht) mit einer Bestimmung von (vorsatzlosen) Dritten zur Abtreibung der Leibesfrucht gegen den (wahren) Willen der Schwangeren ist rechtlich möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090193

Dokumentnummer

JJR_19830705_OGH0002_0100OS00046_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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