RS OGH 1983/7/5 10Os46/83

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Veröffentlicht am 05.07.1983
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Norm

StGB §216

Rechtssatz

Tatbestandsmäßiges Verhalten kommt auch an Tagen in Betracht, an denen die Prostituierte die gewerbsmäßige Unzucht nicht ausübt, sofern nur der Täter auch an diesen Tagen jenen nachhaltigen Einfluß auf sie ausübt, der dem Begriff "Ausbeutung" entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0095247

Dokumentnummer

JJR_19830705_OGH0002_0100OS00046_8300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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