RS OGH 1983/9/15 12Os79/83

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Veröffentlicht am 15.09.1983
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Rechtssatz

Unter "Abstimmung" im Sinne des § 329 StPO ist nur die Abstimmung über die an die Geschwornen gestellten Fragen zu verstehen.Unter "Abstimmung" im Sinne des Paragraph 329, StPO ist nur die Abstimmung über die an die Geschwornen gestellten Fragen zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100759

Dokumentnummer

JJR_19830915_OGH0002_0120OS00079_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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