RS OGH 2021/11/10 11Os119/83, 9Os168/84, 13Os156/01, 15Os2/07v, 28Ds4/21h, 28Ds9/20t

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Veröffentlicht am 21.09.1983
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Norm

StPO §290 Abs1
  1. StPO § 290 heute
  2. StPO § 290 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Vorgehen nach dieser Gesetzesstelle, auch wenn die Nichtigkeitsbeschwerde während des Gerichtstages (nach dem Vortrag des Berichterstatters: § 287 Abs 2 StPO) zurückgezogen wird.Vorgehen nach dieser Gesetzesstelle, auch wenn die Nichtigkeitsbeschwerde während des Gerichtstages (nach dem Vortrag des Berichterstatters: Paragraph 287, Absatz 2, StPO) zurückgezogen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100246

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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