RS OGH 2021/6/24 4Ob120/83, 4Ob3/85, 14Ob175/86 (14Ob175/86), 9ObA270/90, 9ObA77/00i, 8ObA175/02x, 9

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1983
beobachten
merken

Norm

AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §66
AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §67
BBO 1963 §1

Rechtssatz

Das Dienstverhältnis der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen ist trotz seines öffentlichen Einschlages grundsätzlich ein privatrechtliches. Die für seine Gestaltung maßgebenden Vorschriften (hier insbesondere die Dienstdauervorschrift samt ergänzenden Regelungen) sind nicht Gesetze (im materiellen Sinn), sondern eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (so schon EvBl 1975/200 mit weiteren Nachweisen).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitsverhältnis, Arbeitsdauervorschrift

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0052676

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten