RS OGH 2025/3/25 4Ob145/83; 3Ob543/94; 5Ob313/03w; 7Ob189/14s; 10Ob42/20d; 4Ob84/22i; 5Ob73/23f; 4Ob

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Veröffentlicht am 29.11.1983
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Rechtssatz

Wurde über die Frage der sachlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes abgesondert verhandelt, liegt ein Zwischenstreit vor. Die in diesem Zwischenstreit unterlegene Partei hat die gesamten, in allen drei Instanzen erwachsenen Kosten des Zwischenstreites zu ersetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0036009

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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